Befähigte Person für die Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016

Nach § 3 Absatz 3 Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016 (ehemals BGI 694) ist jeder Unternehmer dazu verpflichtet, Leitern und Tritte regelmäßig von einer befähigten Person prüfen zu lassen – jedoch mindestens einmal im Jahr.
Durch die regelmäßige Prüfung dieser Arbeitsmittel wird in Ihrem Betrieb die Gefahr von Absturzunfällen minimiert. Die Stürze von diesen Arbeitsmitteln gehören zu den häufigsten Unfallursachen und ziehen in fast allen Fällen gesundheitliche Schäden nach sich. Häufig geschehen diese Unfälle durch nicht fachgerechte Anwendung sowie defekte oder beschädigte Leitern, Tritte oder fahrbaren Arbeitsbühnen.

Jeder Absturzunfall kann zur Arbeitsunfähigkeit führen!

Lehrgangsziel

Das eintägige Seminar mit 6 Unterrichtseinheiten vermittelt den Teilnehmern/innen umfangreiche Kenntnisse über Einsatz, Sicherheitseinrichtungen und Prüfung der verschiedenen Leitertypen. Sie erlernen wie Sie als befähigte Person Leitern, Tritte sowie verwendungsfertige Fahr- /Klappgerüste professionell und effizient beurteilen und prüfen.

Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.

Inhalte

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Benutzung von Leitern“
  • DGUV Information 208-016 Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten und deren Umsetzung
  • DGUV Information 201-011 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten und deren Umsetzung
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Normen (DIN EN 131, DIN 4567, DIN EN 14183, DIN EN 1004) und Vorschriften
  • Verantwortung und Haftung
  • Aufgaben und Pflichten der zur Prüfung befähigten Person
  • Arbeitssicherheit beim Umgang mit Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen
  • Grundlagen der Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen
  • Prüfung von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen: Hinweise zum optimalen Vollzug im eigenen Unternehmen oder als Dienstleister
  • Bestimmungsgemäße Verwendung
  • Abschlussprüfung

Voraussetzung

Sie erfüllen die in der Betriebssicherheitsverordnung genannten Anforderungen an „Befähigte Personen“ geregelt in der TRBS 1203

  • themenrelevante Ausbildung
  • Berufserfahrung
  • Kenntnis der Anlagen/Arbeitsmittel

Teilnehmerkreis

Personen, die gem. BetrSichV als befähigte Personen Leitern, Tritte sowie fahrbare Arbeitsbühnen prüfen sollen (Hausmeister, Betriebshandwerker, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, haustechnisches Fachpersonal, Materialausgeber,……).

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Dauer

1 Tag, Prüfung am Ende des Tages

Veranstaltungsort

Wepewe Projekt GmbH

Fritz Haber Straße 9

06217 Merseburg

nach Vereinbarung können Schulung sowie Prüfung auch bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden

Ihr Nutzen

Sachkundige Prüfung an Leitern, Tritte und fahrbaren Arbeitsbühnen (Roll-/Fahrgerüste) ermöglichen eine gefahrlose Benutzung

Eigenes Personal kann vorgeschriebene wiederkehrende Prüfungen durchführen

Prüfungen können als Dienstleistung anderen Unternehmen angeboten werden

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