Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"

Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind sehr vielfältig und entsprechend der Branchenspezifik zeitlich individuell zu bemessen. Wir übernehmen für Sie die sicherheitstechnische Betreuung nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz und die damit verbundenen Aufgaben durch das Stellen unserer Fachkräfte für Arbeitssicherheit und unterstützen bzw. beraten Sie in den verschiedenen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, wie zum Beispiel:

  • Gesetzliche Betreuung und Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur, Sicherheitstechniker, Sicherheitsmeister)
  • Beratung zur rechtskonformen Umsetzung Ihrer Organisationsverantwortung
  • Unterstützung bei der Erstellung der notwendigen Gefährdungsbeurteilungen
  • Teilnahme an den Unternehmens- und Arbeitsplatzbegehungen der Betriebsstätten
  • Unterstützung bei der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen
  • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsplatzgestaltung
  • Beratung zum Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen (Gefahrstoffen)
  • Erarbeitung von betrieblichen Sicherheitsunterlagen (z.B. Betriebsanweisungen)
  • Unterweisungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Mitwirken bei Schulungen
  • Untersuchung und Analyse von Arbeitsunfällen

Für weiteren Fragen oder Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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